
DER NOTAR ist Ihr persönlicher und unparteiischer Berater mit einem umfangreichen Angebot an Rechtsdienstleistungen. Der Notar genießt von Amts wegen öffentlichen Glauben. Was der Notar bestätigt, gilt als wahr. Der Notar ist auch Gerichtskommissär für Verlassenschaften, Grundbuch und Firmenbuch.
Wir stehen Ihnen daher als absolut verschwiegener und verlässlicher Partner in allen rechtlichen Fragen mit Rat und Tat zur Seite, insbesondere aber für Fragen in Zusammenhang mit:
Immobilienrechte:
Erbrecht:
Familienrecht:
Wirtschaftsrecht:
Finanzrecht:
Beglaubigungen
Errichtung vollstreckbarer Notariatsakte
Fremdgutverwahrung
Kraftloserklärungen
Wechselproteste
Mediationen
Vereinsrecht
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